„Verantwortung für die Sicherheit der Kinder bei der Vermietung von Kinderattraktionen“
Bei der Vermietung von Kinderattraktionen (Hüpfburgen etc.) muss der Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht übernehmen und sicherstellen, dass eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, die Kinder ständig beaufsichtigt.
Der Mieter ist für die Sicherheit der Kinder und anderer Benutzer der Hüpfburg verantwortlich. Erwachsene dürfen aufgrund der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen und die Kinder sollten möglichst gleich groß und alt sein.
Die maximale Benutzerzahl darf nicht überschritten werden.
Die Hüpfburg muss in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände aufgestellt werden. Die Warnhinweise müssen beachtet werden, besonders die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts.
Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder andere kleinere Kinder durch ihr Verhalten gefährden.
Es sind keine Süßigkeiten, Kaugummis, Getränke oder andere Nahrungsmittel in der Hüpfburg erlaubt. Der Mieter muss 50,-€ Reinigungsgebühr zahlen, wenn die Hüpfburg gereinigt werden muss. Essen und trinken ist in der Hüpfburg untersagt!
Benutzer müssen Schuhe vor dem Betreten der Hüpfburg ausziehen. Handstände, Saltos, Wrestling und ähnliche Aktivitäten sind nicht erlaubt.
Der Mieter muss scharfkantige Gegenstände von der Fläche entfernen, auf der die Hüpfburg aufgestellt werden soll. Es dürfen keine scharfkantigen Gegenstände in unmittelbarer Nähe der Hüpfburg stehen.
Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Gegenstände müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgegeben werden.
Der Aufbau der Hüpfburg neben einem Swimmingpool ist nicht gestattet. Wenn die Hüpfburg vom Vermieter aufgestellt wurde, darf sie nicht verschoben oder umgesetzt werden.
Wenn die Hüpfburg über Nacht draußen bleibt, muss die Luft abgelassen und die Hüpfburg mit einer Plane abgedeckt werden. Der Lüftermotor/Gebläse muss über Nacht trocken im Haus oder in der Garage lagert werden.
Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden. Die Benutzung der Hüpfburg ist bei Regen und schweren Winden/Windböen nicht erlaubt.
Sollte die Luft aus der Hüpfburg entweichen, müssen alle Kinder und andere Benutzer die Hüpfburg unverzüglich verlassen. Kinder dürfen nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken.
Tiere sind in der Hüpfburg nicht erlaubt.
Kinder mit Schminke dürfen die Burg nicht betreten, da die Verfärbungen nicht mehr raus gehen. Für Schäden haftet der Mieter